Haushaltbegleitantrag Einstellung einer Bürgschaft zugunsten der Hospizstiftung Groß-Gerau

Der Kreistag des Kreises Groß-Gerau möge beschließen:

  1. Unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt stellt der Kreis Groß-Gerau im Haushalt 2026 eine Bürgschaft in Höhe von 5 Millionen Euro zugunsten der Hospizstiftung Groß-Gerau ein.
  2. Die Bürgschaft dient der Absicherung eines Kredites, der von der Hospizstiftung zur Finanzierung des Baus des stationären Hospizes in der Tielter Straße in Groß-Gerau aufgenommen wird.

Begründung:

Die Hospizstiftung Groß-Gerau plant den Bau eines stationären Hospizes, das die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen im Landkreis Groß-Gerau nachhaltig verbessern wird. Der Baubeginn ist für Oktober 2025, die Inbetriebnahme für Sommer 2027 vorgesehen.

Zur Finanzierung der Baukosten in Höhe von rund 10 Millionen Euro führt die Stiftung Gespräche mit der Kreissparkasse Groß-Gerau und der Volksbank Darmstadt-Mainz. Aus diesen Verhandlungen ergibt sich, dass eine Kommunalbürgschaft des Landkreises sowohl zu deutlich verbesserten Finanzierungskonditionen als auch zu einer vereinfachten Darlehensabwicklung beitragen würde. Dies unterstützt die Stiftung maßgeblich bei der Umsetzung des Projekts.

Das geplante Hospiz ist eine essenziell wichtige Einrichtung für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises. Der Kreistag hat das Vorhaben fraktionsübergreifend mehrfach befürwortet. Mit der Bereitstellung einer Bürgschaft – unter dem Vorbehalt der erforderlichen Genehmigung – trägt der Kreis entscheidend dazu bei, die Realisierung dieser sozial bedeutsamen Einrichtung zu ermöglichen und die palliative Versorgung im Landkreis nachhaltig zu stärken.