Antrag Überprüfung der energetischen Bauweise kreiseigener Neubauten

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Für künftige Neubauten und Erweiterungen kreiseigener Gebäude, insbesondere Schulbauten, wird der Bau in Standard-Passivhausbauweise nicht mehr verbindlich vorgeschrieben. Stattdessen soll der energetische Mindeststandard mindestens dem KfW‑Effizienzhaus 40 entsprechen.
  2. Der Kreis wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Haushalts- und Investitionsplanung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen, die für jedes Neubauprojekt die zusätzlichen Investitionskosten einer Passivhauslösung gegen die laufenden Betriebskosten- und Energieeinsparungen eines KfW 40-Gebäudes stellt.
  3. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:
      a) Investitionsmehrkosten Passivhaus gegenüber KfW 40 (pro m² und für das Gesamtprojekt)
      b) Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für KfW-Effizienzhäuser (z. B. zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse)
      c) Langfristige Betriebskosten (Heizung, Lüftung, Wartung), Energieverbrauch und CO₂-Emissionen
      d) Finanzielle Belastung für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen (Kreis- und Schulumlage)
  4. Bis Vorlage der Ergebnisse dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung sollen neue Schulbauprojekte nur unter dem KfW 40-Standard geplant werden. Eine verbindliche Festlegung auf Passivhausstandard erfolgt erst nach positiver finanzieller Gesamtbewertung.

Begründung:

  • Angesichts des bestehenden Haushaltsdefizits und der hohen Investitionssummen im Schulbau ist es geboten, Kosten und Nutzen differenziert zu prüfen.
  • Der KfW 40-Standard bietet bereits hohe Energieeffizienz, und die Investitionsmehrkosten gegenüber Passivhaus sind im Realfall moderat.
  • Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise kann der Kreis bei identischem Komfort und vergleichbarer Energieeffizienz die finanzielle Belastung für kreisangehörige Kommunen reduzieren und das Gesamtinvestitionsvolumen senken, ohne unverhältnismäßige energetische Rückschritte zu machen.