Antrag Überprüfung der energetischen Bauweise kreiseigener Neubauten
Der Kreistag möge beschließen:
Für künftige Neubauten und Erweiterungen kreiseigener Gebäude, insbesondere Schulbauten, wird der Bau in Standard-Passivhausbauweise nicht mehr verbindlich vorgeschrieben. Stattdessen soll der energetische Mindeststandard mindestens dem KfW‑Effizienzhaus 40 entsprechen.
Der Kreis wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Haushalts- und Investitionsplanung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen, die für jedes Neubauprojekt die zusätzlichen Investitionskosten einer Passivhauslösung gegen die laufenden Betriebskosten- und Energieeinsparungen eines KfW 40-Gebäudes stellt.
Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:
a) Investitionsmehrkosten Passivhaus gegenüber KfW 40 (pro m² und für das Gesamtprojekt)
b) Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für KfW-Effizienzhäuser (z. B. zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse)
c) Langfristige Betriebskosten (Heizung, Lüftung, Wartung), Energieverbrauch und CO₂-Emissionen
d) Finanzielle Belastung für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen (Kreis- und Schulumlage)
Bis Vorlage der Ergebnisse dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung sollen neue Schulbauprojekte nur unter dem KfW 40-Standard geplant werden. Eine verbindliche Festlegung auf Passivhausstandard erfolgt erst nach positiver finanzieller Gesamtbewertung.
Begründung:
Angesichts des bestehenden Haushaltsdefizits und der hohen Investitionssummen im Schulbau ist es geboten, Kosten und Nutzen differenziert zu prüfen.
Der KfW 40-Standard bietet bereits hohe Energieeffizienz, und die Investitionsmehrkosten gegenüber Passivhaus sind im Realfall moderat.
Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise kann der Kreis bei identischem Komfort und vergleichbarer Energieeffizienz die finanzielle Belastung für kreisangehörige Kommunen reduzieren und das Gesamtinvestitionsvolumen senken, ohne unverhältnismäßige energetische Rückschritte zu machen.