Antrag B44-Ortsumgehung Dornheim

Resolutionsantrag zum Bau der Ortsumfahrung B44 - Dornheim

Der Kreistag Groß-Gerau fordert das Bundesministerium für Verkehr auf, die geplante Ortsumfahrung der B44 - Groß-Gerau-Dornheim nicht aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen.
Die hierfür erforderlichen Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung bereitzustellen. Der Bau der Ortsumfahrung in Dornheim ist zeitnah umzusetzen.
Der Kreisausschuss sowie Herr Landrat Will werden beauftragt, sich mit Nachdruck für die Realisierung des Projekts einzusetzen.

Begründung:

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der B44-Ortsumgehung Dornheim hat im März 2023 Rechtskraft erlangt. Die vorbereitenden Maßnahmen sind bereits im vollen Gange, und der Verlauf der künftigen Trasse ist in der Gemarkung deutlich erkennbar.

Der Stadtteil Dornheim ist seit Jahrzehnten durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch den intensiven Schwerlastverkehr erheblich belastet. Diese Verkehrsmengen beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner, sondern stellen auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko, insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer, dar.

Hinzu kommen massive Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe, die die Gesundheit der Bevölkerung und die Wohnqualität im Ortsteil Dornheim nachhaltig beeinträchtigen.
Aus diesen Gründen ist der zügige Bau der Ortsumgehung dringend erforderlich.

Darüber hinaus geht es auch um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik, insbesondere in die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Bundesebene. Seit Jahrzehnten warten die Menschen vor Ort auf die Realisierung dieser Maßnahme. Sämtliche planungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, und die Bauvorbereitungen vor Ort sind sichtbar.
Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, wenn das Projekt nun plötzlich gestoppt würde. Ein solcher Schritt würde das Vertrauen in politische Zusagen und Verfahren erheblich beschädigen.

Die geschätzten Kosten der Maßnahme betragen rund 30 Millionen Euro, eine Investition, die angesichts der entstehenden Entlastung und der Verbesserung der Lebensqualität gut angelegt ist.
Die Streichung der Ortsumfahrung Dornheim aus dem Bundesverkehrswegeplan darf daher nicht erfolgen.