Ergänzungsantrag der FREIEN WÄHLER auf verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen den Festsetzungsbescheid 2025

Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage XIX/1291-1 hinsichtlich eines möglichen verwaltungsgerichtlichen Vorgehens gegen den zu erwartenden Festsetzungsbescheid 2025

Der Kreistag Groß-Gerau möge beschließen:

Der Kreis Groß-Gerau bereitet sich frühzeitig auf ein mögliches verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen den für den Herbst 2025 erwarteten endgültigen Festsetzungsbescheid zum kommunalen Finanzausgleich vor. Ziel ist es, im Falle einer ausbleibenden oder nicht ausreichend wirksamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zum Frühherbst 2025 sowie einer weiterhin unzureichenden Finanzausstattung durch das Land Hessen, innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids rechtlich fundiert Klage erheben zu können.

Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt,

1. auf Grundlage des bereits vorliegenden Gutachtens zeitnah eine vertiefende rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage durch eine externe juristische Fachberatung in Auftrag zu geben;

2. die aktuelle Finanzlage des Kreises Groß-Gerau im Vergleich zu anderen hessischen Kommunen differenziert aufzubereiten und juristisch verwertbar darzustellen;

3. ein strukturiertes Verfahren zur fristgerechten Prüfung und ggf. Einleitung eines Klageverfahrens bis spätestens November 2025 vorzubereiten.

Die entsprechenden Vorbereitungen sollen bis spätestens Ende September 2025 abgeschlossen sein, um eine fundierte Entscheidung über die Einlegung einer Klage innerhalb der Klagefrist nach Zustellung des Festsetzungsbescheids 2025 (voraussichtlich Oktober 2025) treffen zu können.